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vffm - Verband der Familienfrauen und -männer e. V.

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vffm - was wir wollen
Was wir wollen:



1. Ziel: Familienarbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen

Wir möchten, daß die Familienarbeit in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird als das, was sie ist:
positive und qualifizierte Arbeit.

Es ist die Arbeit, die entsteht, wenn Kinder erzogen werden und wenn kranke, behinderte oder alte Angehörige zu Hause versorgt und betreut werden. Hausarbeit ist ein Teil davon. Auch eine erwerbstätige Mutter bleibt Familienfrau. Die Forderung nach finanzieller Absicherung der Familienarbeit gilt für alle, die diese Arbeit leisten, auch für den Hausmann.

Vorschläge zur Finanzierung liegen vor. Vgl. Literaturempfehlungen.

2. Ziel: Gerechte Rente für die Erziehungsleistung

Die Leistung der Kindererziehung ist für die Rentenversicherung gleich wichtig wie Geldbeiträge (bestandssichernd für das System).

Eine Mutter von mehreren Kindern muss im Alter eine eigene Rente bekommen, von der sie leben kann.

Der vffm unterstützt Musterklagen gegen die jetzigen minimalen Renten für die Kindererziehung.

3. Ziel: Ein partnerschaftliches Eherecht

Im Budget einer Familie sind Familienarbeit und Erwerbstätigkeit gleichwichtige Beiträge.

Verheiratete müssen gleichberechtigt über das Familieneinkommen verfügen können.

Eheverträge sollen die Kindererziehung berücksichtigen.

4. Ziel: Aufnahme der Familienfrauen in die gesetzliche Unfallversicherung

Die Familienfrauen und -männer müssen in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen werden.

5. Ziel: Mütterkuren und ambulante Dienste

Alles, was der Mutter oder dem Vater bei der Familienarbeit hilft und sie in Notfällen unterstützt, muss erhalten und gefördert werden: Kuren und qualifizierte Familienpflege, die einspringt bei Überlastung und Krankheit.

6. Ziel: Aufnahme in die Statistik

Die geleisteten Stunden in der Familienarbeit sollen regelmäßig erfasst werden und in allen Arbeitsstatistiken erscheinen. Jährlich muss sie als Satellitenrechnung ergänzend zum Bruttoinlandsprodukt aufgeführt werden.

7. Ziel: Wahlrecht von Geburt an

Wir fordern die Änderung des Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Kinder sollen Inhaber des Wahlrechtes werden. Dieses soll treuhänderisch von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen VertreterInnen ausgeübt werden.
 
 
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