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 Presse-Nachrichten : Bestellte Studie: Deutsche Rentenversicherung verschleiert Ursachen der Altersarmut von Eltern
Posted by Fh-Redaktion on 02.02.2012 13:12 (3 reads)

Eine von der Deutschen Rentenversicherung bezahlte Studie kommt zu dem Schluss, dass Eltern und besonders Mütter nur über ungenügende Rentenanwartschaften verfügen. Das ist nicht neu. Aber die seit Jahrzehnten bekannten Ursachen dafür werden ignoriert. Dementsprechend sind auch die Korrekturvorschläge kontraproduktiv.

Die von Interessengruppen unabhängige Fachliteratur weist schon seit Jahrzehnten darauf hin, dass besonders die Rentenreform 1957 nicht nur die Familienarmut, sondern auch die Altersarmut von Eltern massiv fördert. Der zuvor geltende Generationenvertrag in der Familie (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) wurde zerstört und durch ein Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. Eltern tragen zwar weiter die Kinderkosten. Die von den erwachsen gewordenen Kinder zu zahlenden Renten werden jedoch an Erwerbsarbeit gebunden. Da Erwerbsarbeit mit steigender Kinderzahl immer schwieriger wird, ist heute die Alterssicherung der Eltern schlechter, je mehr Kinder sie hatten.

So wurde ein extrem elternfeindliches Sozialsystem installiert, das den Generationenvertrag auf den Kopf stellte und trotzdem schönfärberisch bis heute als Generationenvertrag bezeichnet wird. Die so verursachte Ausbeutung der Eltern mehrerer Kinder wird von den Organisationen der Wirtschaft und auch von den Gewerkschaften konsequent ignoriert, ja sogar bestritten. Die Deutsche Rentenversicherung hat als „Partner“ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei immer Hilfestellung geleistet.

Die Empfehlungen aus der Studie zeigen, dass sich die Wissenschaftlerinnen nicht sachlich mit den Hintergründen der besonders Mütter treffenden Altersarmut beschäftigt haben. Vielmehr lautet ihr unsinniger Vorschlag, weitere „Anreize“ für eine durchgängige volle Erwerbstätigkeit beider Eltern zu schaffen. So sollen alle Eltern in das Hamsterrad der Doppelbelastung gedrängt werden, das als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ beschönigt wird, aber immer häufiger zum „Burn-out“ bei Eltern und der Vernachlässigung von Kindern führt.

Die „Studie“ ist ein alarmierendes Beispiel, wie sich sogar Wissenschaftlerinnen des seriösen Otto-Suhr-Instituts kaufen lassen, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen.
Link: http://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2012/fup_12_015/index.html

31. Januar 2012
Bundesvorstand des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.

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 Presse-Nachrichten : Diktat der Wirtschaft bedroht Grundrechte von Eltern und Kindern
Posted by Fh-Redaktion on 03.01.2012 12:12 (45 reads)

Der Vorstand des Verbandes der Familienfrauen und -männer (vffm) nimmt scharf Stellung zur offensichtlich abgesprochenen Aktion der geballten Wirtschaftslobby gegen das geplante und ohnehin viel zu geringe Betreuungsgeld für Eltern.

Unter Ausnutzung ihrer Medienmacht haben sich am Jahresende sowohl die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als auch die Wirtschaftsinstitute HWWI, RWI, DIW u. a. gegen das geplante Mini-Betreuungsgeld für Eltern gewandt. In perfider Weise wird es als „Herdprämie“ diffamiert. Dagegen wird die etwa 7-mal so hohe staatliche „Krippenprämie“ zur Finanzierung der Fremdbetreuung, die Eltern zur Krippenbetreuung ihrer Kinder verleiten soll, als „Infrastrukturmaßnahme“ bezeichnet. Die Familie wird also nicht mehr zur „Infrastruktur“ gezählt. Damit soll die nach Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes garantierte Entscheidungsfreiheit der Eltern, ihre Kinder so zu betreuen, wie sie es selbst für richtig halten, ausgehebelt werden, um der Wirtschaft durch ein größeres Arbeitskräfteangebot höhere Profite zu verschaffen.

Um zu vertuschen, dass Wirtschaftsinteressen rücksichtslos auf Kosten von Kindern und Eltern durchgesetzt werden sollen, wird versucht, die öffentliche Meinung zu manipulieren und rundhe-raus behauptet, dass Krippenbetreuung der Betreuung durch die Eltern überlegen sei, obwohl da-für keinerlei seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. - Soweit es dazu überhaupt Lang-zeituntersuchungen gibt, zeigen sie erhöhte Risiken für die soziale Entwicklung bei früher Krip-penbetreuung.

Diese Risiken bestehen selbst dann, wenn es sich um gut organisierte Krippen handelt. Aber bei der in Deutschland überwiegend unzureichenden Personalausstattung ist mit entsprechend höhe-ren Risiken zu rechnen. – Auch die Folgen prekärer Familienverhältnisse lassen sich durch Krip-penbetreuung nicht erkennbar bessern. Eine günstige Wirkung wäre dagegen zu erwarten, wenn die hohen Krippenkosten zur Behebung der prekären Verhältnisse und damit zur Besserung der familiären Erziehungsbedingungen eingesetzt würden.

Zu denken geben muss auch die Tatsache, dass die in allen neuen Bundesländern aufgewachse-nen Jugendlichen, die überwiegend in Krippen betreut wurden, bei der PISA-Untersuchung durchweg eine im Durchschnitt geringere soziale Kompetenz aufwiesen als die Gleichaltrigen, die in den alten Bundesländern noch ganz überwiegend von ihren Eltern betreut wurden.(1)

Fußnote:
1. PISA 2000, Ein differenzierter Blick auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland; Zusam-menfassende Befunde; Kapitel 5 (S. 29 ff)
http://www.mpib-berlin.mpg.de/Pisa/PISA-E_Vertief_Zusammenfassung.pdf

02. Januar 2012
Bundesvorstand des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.

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 vffm-Positionspapier : ERZIEHUNGS- UND PFLEGEEINKOMMEN
Posted by Fh-Redaktion on 22.12.2011 11:44 (50 reads)

Positionspapier des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V.*

ERZIEHUNGS- UND PFLEGEEINKOMMEN
Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung

Was ist Erziehungs- und Pflegeeinkommen?

Unter Erziehungs- und Pflegeeinkommen wird ein monatliches Bruttoeinkommen verstanden, das jene Personen beziehen, die in den privaten Familienhaushalten in der Erziehung und Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen tätig sind. Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen orientiert sich in seiner Höhe am durchschnittlichen ArbeitnehmerInneneinkommen (brutto) und am Umfang der für Kinder und Pflegebedürftige geleisteten Arbeit. Beim Erziehungseinkommen ist die Zahl und das Alter der Kinder und beim Pflegeeinkommen der Umfang der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Wollen beide Eltern voll erwerbstätig sein, ist das Erziehungseinkommen der Person / den Personen / der Einrichtung zuzuordnen, die dann die Erziehungsaufgabe wahrnehmen. Wer das ist, entscheiden die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten.

Pro Kind wird das Erziehungseinkommen für die Dauer von sechs Erziehungsjahren bezahlt, bei mehreren Kindern wird die Bezugszeit additiv verlängert, bei einem weiteren Kind also auf 12 Jahre, bei drei Kindern auf 18 Jahre usw. Bei Teilzeiterwerbsarbeit (z. B. ab dem 4. Lebensjahr) verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend.

Mit dem Einkommen lassen sich dann die verschiedenen Alternativen der Vereinbarkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Kindererziehung bzw. Pflege in den privaten Haushalten tatsächlich verwirklichen. Das gilt sowohl für die Verteilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen als auch für die unterschiedlichen Erziehungs- und Pflegearten.

Die Finanzierung ist durch eine neue, solidarische, gesetzliche Erziehungs- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger als Pflichtbeitrag entsprechend ihrem Einkommen, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen. Da durch das Erziehungs- und Pflegeeinkommen jeder Haushalt mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind ein Zusatzeinkommen hat, können viele bisherige Leistungen (Alg II/Hartz IV, Wohngeld, Bafög, Unterhaltsvorschüsse, Sozialhilfe usw.) entfallen bzw. gemindert werden. Gleichzeitig wird die Arbeitslosigkeit abgebaut, und es werden Leistungen beim Alg I eingespart.

Aufgrund des Erziehungs- und Pflegeeinkommens wird auch die Zahl der Steuer- und BeitragszahlerInnen erhöht. Dadurch können Steuern und Beitragssätze für alle gemindert werden. Viele öffentliche Leistungen werden einschließlich des dafür erforderlichen bürokratischen Aufwands überflüssig. Weil Familien mehr Geld zur Verfügung haben, steigt der Inlandskonsum, was ebenfalls neue Arbeitsplätze schafft. All das führt zu einer weitgehenden Selbstfinanzierung des Erziehungs- und Pflegeeinkommens.

Nach Abschluss der Erziehungs- oder Pflegephase ist der Umstieg in neue Arbeitsfelder zu fördern, wie das schon heute für andere Erwerbstätigkeiten gilt. Die durch Kindererziehung und Pflege erworbene Lebenserfahrung mit ihren vielfältigen praktischen Fertigkeiten ist dabei ihrem Wert entsprechend zu berücksichtigen. Wer eigene Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, wird sich leichter die theoretischen Kenntnisse aneignen können, die für Kinderbetreuung und Pflege außerhalb der Familie zu fordern sind. Die in der Familie gewonnenen Erfahrungen können so zu einem sinnvollen Wachstum an Lebensqualität und Zuwendung in einer menschlicheren Gesellschaft genutzt werden, statt eines sinnlosen Wachstums durch umwelt- und klimabelastenden Luxuskonsum.


Warum Erziehungs- und Pflegeeinkommen?

Soweit das Erziehungseinkommen betroffen ist, handelt es sich um das bisher fehlende Glied im Rahmen des Generationenvertrages. Es sichert damit auch den Fortbestand der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen
- gibt der Erziehungs- und Pflegeleistung im privaten Haushalt den Stellenwert, der ihr in einer Arbeitsgesellschaft als menschlicher Arbeit zusteht.

- vervollständigt den Generationenvertrag um die bisher nicht berücksichtigte fehlende dritte Generation und macht diesen erst nachhaltig und gerecht.

- stärkt das Selbstbewusstsein der die Erziehungs- und Pflegearbeit Leistenden.

- ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit zwischen Männern und Frauen in der Entscheidung, wie Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu vereinbaren ist, sowie bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung.

- ermöglicht wieder Vollbeschäftigung, während die bisher allein auf außerhäuslicher Erwerbsarbeit gründenden Einkommen und Arbeitsplätze durch die fortschreitende Steigerung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor gefährdet sind. Durch die neuen bezahlten Arbeitsplätze im Dienst von Erziehung, Pflege, Gesundheit und Bildung entsteht Wachstum im Dienstleistungsbereich und wird eine menschlichere Gesellschaft gefördert. Die Familiengründung und die Entscheidung für Kinder erhält in materieller Hinsicht eine zukunftssichernde Perspektive.

- erleichtert ungewollt Schwangeren ein Ja zu ihrem Kind.

- stellt im Blick auf materielle Absicherung Eineltern- und Zweielternfamilien gleich und verringert die Abhängigkeit des erziehenden Elternteils vom unterhaltspflichtigen.

- schafft Flexibilität und zusätzliche zeitliche Spielräume für Erziehende im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement und fördert auch dadurch die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.


Insgesamt eröffnet ein Erziehungs- und Pflegeeinkommen wieder folgende Zukunftsperspektiven:

1. Dem demografischen Defizit, das nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern unsere gesamte Gesellschaft bedroht, wird entgegengewirkt.

2. Die Massenarbeitslosigkeit wird durch nutzenorientierte Erziehungs- und Pflegearbeit erheblich abgebaut und kann sogar überwunden werden.

3. Die Staatsverschuldung wird mittelfristig durch nachhaltige Finanzierung unseres Sozialsystems abgebaut. Langfristig wirkt sich diese Art der Erziehung der Kinder günstig auf deren Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Gesundheit aus und verbessert damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft.

4. Mit der Bezahlung von Erziehungs- und Pflegeleistung kommt es zu einem breiten Wachstum von Lebensqualität für alle. Sinnvolle „weiche“, mit Zuwendung verbundene Betätigungsfelder werden gefördert. Umwelt und Klima belastender Luxuskonsum wird eingeschränkt.

5. Die Qualität der Kindererziehung wird als wichtige Zukunftsinvestition verbessert.

Da es sich beim Erziehungseinkommen nicht um eine Transferleistung des Staates im Sinne einer „Hilfe“ handelt, sondern um ein bisher fehlendes Glied im Generationenvertrag, wird auch kein zusätzliches Recht des Staates zur Kontrolle der Familien begründet. Dieses besteht durch die Wächter­funktion nach Artikel 6, Abs. 2, Satz 2 GG ohnehin.

Das Erziehungs- und Pflegeeinkommen entlastet den Zeit- und Geldhaushalt der Familien. Die familiäre Situation wird entspannt, was sich auf die Qualität von Erziehung und Pflege günstig auswirkt. Auch deshalb ist zu erwarten, dass Eingriffe des Staates seltener notwendig werden.



Anmerkung:
* „Der vorliegende Beschlusstext „Erziehungs- und Pflegeeinkommen – Voraussetzung und Grundlage für nachhaltige und gleichgewichtige gesellschaftliche Entwicklung“ soll als Positionspapier des Verbandes Familienarbeit e.V. veröffentlicht und vertreten werden.“
Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16. Juni 2011 im Stuttgarter Bahnhofsturm beschlossen.
Zuvor hatten Hans Ludwig, Johannes Resch und Gertrud Martin diesen Text zur Diskussion gestellt. Er ist das Resultat der vffm-Programm-Arbeitsgruppe „Arbeitskreis PEPe“ (Projekt Erziehungs- und Pflegeeinkommen; siehe auch Fh 1/2008, S. 8; Fh 4/2008, S. 3; Fh 1/2009, S. 4-7). Deutlich gemacht und auch nach außen hin vertreten werden soll damit die gemeinsame Position der beiden Konzepte „Einkommen für Erziehung und Pflege“ (früher: GfF/Gehalt für Familienarbeit) des vffm und „Erziehungs- und Pflegeeinkommen“ der Initiative PEPe.

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 Familienarbeit heute : Bemutterung und Familienpolitik – eine Folgenabschätzung (1)
Posted by Fh-Redaktion on 22.12.2011 11:30 (41 reads)

von Beri Fahrbach-Gansky

Junge Eltern zeigen mit wachsender Begeisterung Baby-Bilder herum. Beim dreißigsten Bild beginnen die BetrachterInnen krampfhaft zu überlegen, wie sie sich den immer noch euphorischen Eltern schonend entziehen können. Für Mutter und Vater ist das eigene Kind etwas ganz Besonderes. Auch für ein Kind ist seine Hauptbezugsperson – meist die Mutter – absolut exklusiv. Aus diesem Verhältnis ergibt sich ein einzigartiges Verhalten: Die Mutter bemuttert ihr Kind.

Bemutterung ist das, was eine Mutter (bzw. Hauptbezugsperson) konkret im positiven Sinne an ihrem Kind tut.
- Bemutterung ist ein biologisches Verhaltensprogramm. Die meisten Säugetiere verhalten sich wie z.B. das Mutterschaf: Es hört sein Lamm aus einer ganzen Herde blökender Schafe heraus, und umgekehrt findet jedes Schäfchen seine Mutter. Diese bemuttert nur ihr Kind.(2)

- Es gibt Kuschel-, Bindungs- und Fürsorgehormone (z.B. das Oxytocin), deren Menge durch Schwangerschaft, Geburt und Stillen messbar erhöht wird. Auch Bemutterung, Körperkontakt und Zärtlichkeiten bewirken Oxy­tocinausschüttung bei Mutter und Kind.(3)

- Bildgebende Verfahren zeigen, dass bei einer Mutter die Laute oder ein Bild ihres Kindes deutlich mehr Aktivität in bestimmten Gehirnregionen auslösen als die eines anderen Kindes.(3)

- Mütter zeigen ihrem Kind viel und lassen es an dem, was sie tun, Anteil nehmen. Und umgekehrt nehmen sie Anteil an dem, was ein Kind im Moment beschäftigt. Diese „geteilte Aufmerksamkeit“ („joint attention“) ist sehr wichtig für die Entwicklung. In Krippen fand man zwischen Erzieherinnen und Kindern sehr wenig und z.T. auch überhaupt keine „geteilte Aufmerksamkeit“.(4)

- Auch die positive Fürsorglichkeit („positive caregiving“) von Erzieherinnen lässt sehr häufig zu wünschen übrig, in Krippen in den USA ungefähr in der Hälfte der Fälle.(5)

- In einer Studie wurden Interaktionen gefilmt, einmal zwischen Müttern und ihrem Kind und dann zwischen Krippenerzieherinnen und einem Kind. Diese Filme wurden analysiert und ausgewertet. Erzieherinnen waren „mechanischer, schroffer und kürzer angebunden“, und es gab „deutlich weniger vertraulichen Austausch“.(6)

Noch in vielem mehr lässt sich beim Mutterwerden und -sein im Gehirn und Verhalten nachweisen, dass Bemutterung etwas Exklusives ist. Und genau das braucht ein Baby und Kleinkind für seine Gehirnentwicklung. Die Bindungsentwicklung und vor allem die Gehirnregionen für emotionale Intelligenz, Sozialverhalten, Stressmanagement und Lernen (die Voraussetzung für Bildungsfähigkeit) gedeihen hauptsächlich unter Bemutterung – und nicht etwa durch „Fördern und frühkindliche Bildung“.(7)
Es ist also ein großer Unterschied für das Kind, ob es bemuttert oder nur betreut wird.


Drei weitere Aspekte von Bemutterung sind für meine Folgenabschätzung von Bedeutung:

1. Bemutterung ist ganz und gar nichts Statisches oder Gegebenes. Zwar hat die leibliche Mutter hormonell einen erheblichen Vorschuss, aber die Bemutterung muss auch stetig ausgeübt werden, um nicht an Intensität zu verlieren, so wie Muskeln auch schwächer werden, wenn man sie nicht benutzt. Bemutterung ist daher unmittelbar an die mit dem Kind gemeinsam verbrachte Zeit gebunden. Einen entscheidenden Einfluss hat direkter Körperkontakt.(2;3)
So ändert sich auch bei Männern die hormonelle Lage, wenn sie Väter werden, wenn auch nicht so drastisch. Nur kehrt sie bei den meisten Vätern schnell wieder in die Nähe der Ausgangslage zurück, da ihnen oft nur ein kurzer Kontakt mit ihrem Kind bleibt.(3)
In der großen NICHD-Studie (5), in der über 1.000 fremdbetreute Kinder miteinander verglichen werden, ist über die Interaktion von Mutter und Kind in den ersten drei Lebensjahren zu lesen: „Wenn Kinder mehr Zeit in Fremdbetreuung verbrachten, zeigten ihre Mütter ein geringeres Maß an Feinfühligkeit.“
Andere Untersuchungen legen den Verdacht nahe, dass das Interesse am Kind überhaupt mit Trennungen nachlässt.(2)

2. Wenn ein Affenweibchen Mutter wird und selber als Baby keine (oder wenig) Bemutterung erhalten hat, kümmert es sich gar nicht (oder kaum) um sein Junges.(8) Auch der Mensch lernt Bemutterung durch die Bemutterung, die er selber erfahren hat. Der Grad der Bemutterung, die jemand als Kind erlebt hat, bestimmt den Grad der Fähigkeit zur Bemutterung.
Experimente mit Nagern beweisen, dass sich die Steuerungsmechanismen von Genen, die für Bemutterung von Bedeutung sind, durch geringere Bemutterung verändern. Die Veränderung wird an die nächste Generation weitergegeben. Diese bemuttert dann ihren Nachwuchs von vorneherein weniger.(9) Aus der Arbeit mit Brennpunktfamilien ist dieses Phänomen bekannt.(10)

Eine Art starken Eingreifens in die Bemutterung hatten wir z.B. schon mit der Erziehungsideologie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Fast jegliche Bemutterung wurde als „Verwöhnen“ verurteilt oder reglementiert, z.B. durch Füttern nach der Uhr. „Im Laufe (...) des Umgangs mit kleinen Kindern merkte ich, dass ich bestimmte Dinge einfach nicht konnte“, beschreibt Sigrid Chamberlain ihre Erfahrung als Mutter: Erkennen, was Kinder brauchen, Körperkontakt zulassen, trösten – eben all das, was sie selber nie erfahren hatte.(11)

3. Auch die inneren Ressourcen, die zur Bemutterung nötig sind, hängen mit dem Grad der erfahrenen Bemutterung zusammen. Dazu gehören Kraft, Belastbarkeit und die Fähigkeit, Gefühle zu regulieren und Stress zu bewältigen.(7)


Mit Sicherheit lässt sich sagen:
Wir haben gegenwärtig durch die „Familien­politik“, die rein auf Fremdbetreuung von Kindern („Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf) abzielt, eine doppelte Reduzierung der Bemutterung: In der Zeit, in der eine Mutter nicht mit ihrem Kind zusammen ist, bemuttert sie es nicht, und in der verbleibenden Zeit mit dem Kind ist sie weniger feinfühlig.

Für meine Folgenabschätzung heißt das:
Jede geringer bemutterte Generation hat selber weniger Ressourcen, geringere Fähigkeit zur Bemutterung und vermutlich auch weniger Interesse am Kind. Deren Kinder werden von vornherein noch weniger bemuttert. Folglich startet jede Generation mit ungüns­tigeren Voraussetzungen für emotionale Intelligenz, Sozialverhalten, Stressbewältigung und Lernen.
Das, was sich Politik und Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben haben, wird sicher nicht eintreten: Mehr Interesse an Kindern, höhere Geburtenraten, ein hochkarätiger Nachwuchs durch Förderung und Bildung.

Ich behaupte, die Auswirkungen dieser die Bemutterung reduzierenden Politik sind schon heute bemerkbar. Ein Beispiel:
Die Diplompsychologin Herta Harsch recherchierte über die „Geschichte der Fremdbetreuung“. Sie meint, immer dann, wenn Frauen keine Anerkennung für Arbeiten der Kinderpflege bekamen, wollten sie diese Arbeit „an Untergebene erst teilweise und allmählich ganz abgeben“, um „an den gesellschaftlich geachteten männlichen Domänen teilzuhaben“. Sie schreibt weiter: „(...) wenn das Weggeben des Kindes die Entstehung von emotionaler Nähe und Bindung an das Kind verhinderte, ließ das Interesse, überhaupt Kinder zu haben, nach.“ Die Kinderzahlen sanken.(12)



Fußnoten:
(1) Folgenabschätzung heißt, Ideen, Erfindungen, Reformen usw. auf ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu überdenken und zu überprüfen.
(2) John Bowlby: Attachment. Attachment and Loss (Band 1). 2. Auflage: Basic Books, New York 1982. Dt.: Bindung. Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung. Kindler Verlag, München 1982.
Ders.: Separation: Anxiety and Anger. Attachment and Loss (Band 2). 1. Auflage: Basic Books, New York 1973. Dt.: Trennung. Psychische Schäden als Folge der Trennung von Mutter und Kind. Kindler Verlag, München 1976.
(3) Katherine Ellison: The Mommy Brain. How Motherhood Makes Us Smarter. Basic Books, New York 2005 .
(4) Anne Manne: Motherhood. How should we care for our children? Verlag Allen & Unwin, Sydney 2005.
(5) NICHD = National Institute of Child Health and Human Development. Ergebnisse dieser größten Langzeitstudie der USA zu frühkindlicher Fremdbetreuung sind im Internet veröffentlicht (englisch) unter http://www.nichd.nih.gov/research/supported/seccyd.cfm
(6) Steve Biddulph: Raising Babies – Should under 3‘s go to nursery? Harper Thorsons, London 2005
(7) Sue Gerhardt: Why love matters. How affection shapes a baby’s brain. Verlag Brunner-Routledge, Hove und New York 2004.
(8) Experimente des US-amerikanischen Psychologen und Verhaltensforschers Harry Harlow. Beschrieben z.B. von Deborah Blum in: Love at Goon Park. Harry Harlow and the Science of Affection. Perseus Books, New York 2002.
Deutsche Ausgabe: Die Entdeckung der Mutterliebe. Die legendären Affenexperimente des Harry Harlow. Beltz Verlag, Weinheim 2010
(9) Neil A. Youngson; Emma Whitelaw: Transgenerational Epigenetic Effects. Annual Review of Genomics and Human Genetics Vol. 9: 233-257, (2008), insbesondere S. 236ff
Online: http://chd.ucsd.edu/_files/winter2009/Youngson.TransgenerEpigenEffects.08.pdf
(10) Vorträge von Prof. Dr. Gerhard J. Suess; u.a. „Unglückliche Kreisläufe durchbrechen – Wie können pädagogische Fachkräfte Kinder mit unsicheren Bindungsmustern korrigierende Erfahrungen machen lassen?“ am 08.11.2007 in Crailsheim.
(11) Barbara Tambour: Anleitung zur Kaltherzigkeit. Aus der Kinderstube des Herrenmenschen. Säuglingspflege im Nationalsozialismus. Ein Gespräch mit Sigrid Chamberlain. In: PublikForum 10/2008, S. 55
(12) Herta E. Harsch: Psychoanalytische Überlegungen zur 4000jährigen Geschichte der frühen außerfamiliären Betreuung. In: Psyche, Jahrgang 62, Heft 02, Februar 2008 , S. 109-117

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 Familienarbeit heute : Plädoyer für das Ehegattensplitting
Posted by Fh-Redaktion on 22.12.2011 11:27 (47 reads)

von Wiltraud Beckenbach

In der Zeitschrift ‚Brigitte‘ vom 6.4.2011 veröffentlichte die Finanz-Expertin Helma Sick in Zusammenarbeit mit Heide Härtel-Herrmann vom Frauenfinanzdienst Köln einen Artikel zum Ehegattensplitting. Einführend heißt es dort: „Brigitte-Expertin Helma Sick fordert die Abschaffung staatlicher Subventionen für Ehepaare mit klassischer Rollenverteilung.“

Daraufhin schrieb ich beiden Autorinnen:

Sehr geehrte Frau Sick,
sehr geehrte Frau Härtel-Herrmann,

Ihr Beitrag in Brigitte 9/2011 „Hausfrauen-Ehe: Wann ist endlich Schluss mit diesem Privileg?“ zum Ehegattensplitting kann nicht unwidersprochen bleiben. Er zeugt von einer höchst einseitigen Sicht der Wirklichkeit.

Frage: Wer gilt bei Ihnen als kinderlos? Das Stat. Bundesamt weist 2008 zehn Prozent der 40- bis 44-Jährigen als kinderlos aus. Sind Eltern, deren Kinder aus dem Haus sind, kinderlos? Die Einbußen, die vor allem Mütter infolge Kindererziehung bei ihrer Alterssicherung haben, sind eklatant. Ebenso wenig nachvollziehbar ist das von Ihnen benannte Einkommensbeispiel. Laut Rentenversicherung liegt das Durchschnittseinkommen bei ca. 30.000 Euro. Ihr Beispiel mit dem doppelten Einkommen legt Voreingenommenheit nahe.

Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass alle Einzelpersonen und Ehepaare mit gleichem Pro-Kopf-Einkommen gleich viel Steuern zahlen. Dabei zählt in der Ehe das Gesamteinkommen, unabhängig davon, wer es erwirtschaftet hat. Wer das Ehegattensplitting als Privilegierung bezeichnet, verkennt die Zusammenhänge.

Auf das oben genannte Durchschnittseinkommen zahlt ein Ehepaar rund 1.634 Euro Steuern (= 136 €/Monat). Ohne Splitting und unter Berücksichtigung des steuerlichen Grundfreibetrages für jeden Erwachsenen in Höhe von 7.664 Euro wären 1.860 Euro Steuern zu zahlen. Für das gleiche Einkommen müssen in Steuerklasse I an Steuern 2.646 Euro (= 220 €/Monat) gezahlt werden. Somit beträgt der Splitting“vorteil“ ganze 84 Euro/Monat. Für diesen Betrag seine Kinder zu erziehen ist kein Geschäft, sondern Idealismus.

Menschen mit gutem Verdienst haben viele andere Möglichkeiten, Vermögen zu übertragen und Steuern zu sparen.
Dazu Paul Kirchhof: „Die Begüterten, die über viel Vermögen verfügen und gut beraten sind, gründen die Familien-KG. Und in diese Familien-KG nehmen sie Sohn und Tochter beim ersten Schrei als Kommanditisten hinein, und dann können diese Kinder mehr als 15 % ihres Kapitalanteils jährlich als Einkommen für sich beziehen mit eigenen Steuerfreibeträgen und mit einem abgesenkten Progressionssatz. Und was für die Reichen gilt, muss dann zumindest im Ehegattensplitting auch für den Einkommensteuermittelstand gelten.“

Die Ersparnis durch Wegfall des Splittingvorteils bei kinderlosen Ehen ist eher gering. Laut Statistik sind über 80 % der verheirateten kinderlosen Frauen meist vollzeiterwerbstätig. Wohingegen mehr als 80 % der kinderreichen Eltern mit drei und mehr Kindern meist in Alleinverdienerhaushalten (überwiegend eher schlecht als recht) leben. Wer dazu noch zusätzlich erwerbstätig ist, arbeitet in Teilzeit. Diese Familienformen steuerlich zu benachteiligen und ihnen evtl. auch noch die Familienversicherung in der GKV, für das die o.g. Bedingungen eines auf alle Familienmitglieder umgelegten gemeinsamen Einkommens ebenso gelten, streitig zu machen, ist ein eklatanter Eingriff in die Wahlfreiheit von Lebensmodellen. Würde den Familien das Splitting genommen, müsste die Familienförderung erneut auf den Prüfstand.

Es sind die Kinder, die später durch ihre Krankenversicherungsbeiträge die Kassen füllen. Die durchschnittlichen Krankheitskosten von Kindern bis zum 15. Lebensjahr betragen 1.000 Euro jährlich, während über 65-Jährige 6.000 Euro und über 85-jährige Rentner 12.000 Euro verbrauchen. Die Nachwuchsgeneration ist also nicht versicherungsfremd, sondern gehört zum System, ebenso die Erziehungsleistung ihrer Mütter und die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung in Familien. Die Krankenversicherung ist Teil des umlagefinanzierten Alterssicherungssystems und enthält keine Kinderfreibeträge.

Besonders kränkend – vor allem für unsere Elterngeneration – ist die rentenrechtliche Gegenüberstellung einer Angestellten und einer Witwe. Im Gegensatz zum Splittingbeispiel mit sehr hohem Einkommen legen Sie hier ein viel niedrigeres Einkommen zu Grunde, um die Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Witwenrente der Rente einer erwerbstätigen Frau gegenüberzustellen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Sie blenden dabei völlig aus, dass es damals kaum kinderlose Ehen gab. Auch wurden Frauen nach einer Heirat entlassen, wenn sie in der gleichen Behörde arbeiteten wie ihr Mann. In Hamburg war der Zuzug von Familien nach dem Krieg z.B. nur möglich, wenn sich die Ehefrau verpflichtete, nicht erwerbstätig zu werden. Hinzu kommt noch, dass bis 1977 der Ehemann die Stelle seiner Frau bei ihrem Arbeitgeber kündigen konnte.
Des weiteren ignorieren Sie die viele Ehrenamtsarbeit in Kirche und Staat, die diese Frauen leisten und die Vollzeittätige rein zeitlich nie erbringen können. Es ist bedrückend, wenn Sie unterschiedliche Lebensmodelle nur einseitig durch die Finanzbrille betrachten und die immaterielle Lebensleistung damit so abwerten.

Ganz offensichtlich gibt es für Sie nur einen Weg: Eltern sind erwerbstätig und geben ihre Kinder in eine Krippe. Diese wird selbstverständlich mit mindestens 1.000 Euro/Monat subventioniert. Eltern, die eine Zeitlang ihre Kinder selbst erziehen wollen, darf es nicht geben. Schlimm genug, dass in der Vergangenheit Männer Frauen vorschrieben, was sie zu tun und zu lassen hatten, noch schlimmer ist es jedoch, wenn jetzt Frauen ihren Mitfrauen den ihrer Meinung nach einzig richtigen Weg vorschreiben. Mit Toleranz hat das nichts zu tun.

Wäre nur noch zu klären, wo die Wahlfreiheit bleibt und wo all die guten und gerecht bezahlten Arbeitsplätze in der Wirtschaft zu finden sind.

Mit freundlichem Gruß
Wiltraud Beckenbach


Kurzfassung der Antwort von Helma Sick auf meinen Brief vom 14.7.2011

Wie nicht anders zu erwarten, geht Frau Sick nicht auf meine Kritik ein, dass es sich bei den Personenkreisen, die sie anspricht, nicht um Mehrheiten handelt. Ich unterstelle ihr weiterhin die Ignoranz der tatsächlichen Gegebenheiten und bewusste Meinungsmache mit plakativen Beispielen.

Ihr Fazit:
„Ich finde es schade, wenn es Ihnen nicht möglich ist, das ‚große Ganze‘, also die Gesellschaft mit ihren vielfältigen Ausprägungen und Veränderungen, zu sehen. Frauen sind doch nicht nur Mütter. Und sie sind nicht nur Teil einer Partnerschaft, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit Talenten, Zielen, Wünschen. Dass sie dies leben können sollen, dafür setze ich mich seit über 30 Jahren ein.“
Und weiter:
„Ich berate seit 25 Jahren (...) Frauen in finanziellen Dingen. Ein sehr großer Teil der Frauen, (...) ist zwischen 50 und 60, hat kaum gearbeitet, lebt nun getrennt, weil der Ehemann mit einer anderen Frau zusammen ist.“


Wiltraud Beckenbach: Diesen Worten haben ich nichts mehr hinzuzufügen, sie sprechen für sich.

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