Auch kirchliche Einrichtung hetzt gegen zu Hause erziehende Mütter
„Gluckengehalt“ – „Aufzuchtprämie“ – „Anti-Bildungsprämie“ – „Schnapsgeld“ – „Herdprämie“:
so bezeichnen viele Politikerinnen, Journalisten, ja selbst Führungspersonen der Diakonie das sogenannte Betreuungsgeld.
Die Große Koalition hat 2008 beschlossen, dass jedes einjährige Kind ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Tagesstätten-Platz hat. Das soll 12 Milliarden Euro kosten, ein Drittel davon trägt der Bund. Betrag pro Kind: mindestens 1.000 Euro monatlich.
Das Betreuungsgeld ist an diesen Rechtsanspruch gekoppelt, und zwar als „Ausgleich“ für jene Eltern, die ihr ein- und zweijähriges Kind nach den 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld (inkl. Mutterschutz) weiterhin zuhause betreuen wollen. Es soll längstens bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gezahlt werden, also lediglich bis zum Kindergartenalter. Betrag: lächerliche 150 Euro monatlich.
Im jetzigen Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP es so formuliert: „Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“ – Ein Gesetz gibt es noch nicht; es befindet sich „in der ersten Phase der Konzeptionsentwicklung“.
Bei diesem geringen Betrag kann allerdings weder von Ausgleich noch von wirklicher Wahlfreiheit noch von echter Anerkennung gesprochen werden. Dafür braucht es ein leistungsgerechtes Gehalt, wie das unser Verband seit langem fordert. (Und dann würde sich ziemlich schnell das Geschlechterverhältnis verändern, da bin ich mir sicher.) – Aber das Betreuungsgeld ist ein Einstieg in all dies.
Zur außerfamiliären Betreuung ist auf der Homepage des Familienministeriums folgender Eintrag vom 11. Januar zu lesen: „Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben – rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege (Tagesmütter – d. Red.) geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.“
Es wird also nur Plätze für ein Drittel der unter Dreijährigen geben, inklusive der Plätze bei einer Tagesmutter (die aber eine ansonsten gering angesehene Familienfrau ist …). Das heißt, jedes Kind hat einen Rechtsanspruch – aber zwei Drittel der Kinder müssen sowieso zu Hause betreut werden.
Die Opposition im Bundestag, also SPD, Linke und B90/Grüne sowie mehrere (Frauen)Verbände lehnen das Betreuungsgeld komplett ab und verwenden dafür die eingangs genannten herabsetzenden Begriffe. Ob sie damit die Position der Frauen stärken, darf bezweifelt werden. Warum beschimpfen Frauen, die vorgeben, sich für „die Frauen“ einzusetzen, eine Gruppe von Müttern?
Die FDP will, dass die 150 Euro als Bildungsgutscheine ausgegeben werden; hier ist diese Partei plötzlich für Bevormundung. Die Frauen-union hat sich anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages ebenfalls gegen eine Auszahlung ausgesprochen Die CDU-Frauen schlagen stattdessen vor, das Geld wahlweise so einzusetzen: Aufstockung der Rente, Einzahlung in private Rente oder Pflegeversicherung, Deutschkurse für MigrantInnen, berufliche Weiterbildung.
Diese Gutschein-Regelung sieht die CSU als Entmündigung der Eltern an. Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer: „Wer Eltern nicht zutraut, mit dem Betreuungsgeld richtig umzugehen, traut ihnen auch nicht zu, mit ihren Kindern umzugehen“
Auffallend ist, dass kein Sturm der Entrüstung gegen die Diskriminierung von Familienfrauen durchs Land geht, wie das sonst der Fall ist, wenn alle Arbeitslosengeld-II-Beziehende pauschal als Faulpelze bezeichnet werden. Warum dürfen aber alle zu Hause arbeitenden Mütter in Haftung genommen werden für jene, die sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern?
Dass es vernachlässigende Eltern gibt, steht ja außer Frage. Deswegen ist es angebracht, sich Gedanken über begleitende Maßnahmen zu machen und damit auch die diesbezüglichen Bedenken der GegnerInnen des Betreuungsgeldes ernst zu nehmen. Wieso gibt es noch immer keine bundesweite Pflicht, dass alle Eltern mit ihren Kindern zu den Vorsorge-Untersuchungen gehen müssen? Hier könnte Vernachlässigung frühzeitig entdeckt werden. Bei Verweigerung müsste es Sanktionen geben, sonst wäre es sinnlos. Es könnte das Kindergeld und ggfs. der Kinderzuschlag einbehalten werden. (Auch anwendbar, wenn Eltern ihre Kinder ohne Essen in die Schule schicken!) Diese Regelung wäre dann auch auf das Betreuungsgeld anwendbar, aber auch aufs Elterngeld im ersten Lebensjahr. Das ist keine große Aktion, vernünftige Eltern lassen ihr Kind sowieso untersuchen. – Es gibt ja solche Kontrollen durchaus: Sobald die Kinder 18 Jahre alt sind, muss der Familienkasse jährlich eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule vorgelegt werden. Sonst wird kein Kindergeld überwiesen. Auch verpflichtende Angebote zur Elternbildung sind für mich denkbar – für alle!
Auffallend ist auch, dass gegen das häusliche Pflegegeld nie gewettert wurde. Auch die Altenpflege wird ja überwiegend von Frauen geleistet, auch wegen ihr wird die Erwerbsarbeit unterbrochen, auch hier gibt es Vernachlässigung. Dieses Pflegegeld könnten Politikerinnen und die Medien ja „Bettpfannen-Prämie“ nennen. Warum geschieht dies nicht? – Im Gegenteil: es wird die (berechtigte) Forderung nach einem höheren Betrag erhoben.
Und niemand plant, Pflegeeltern, die vom Jugendamt beauftragt sind, Gutscheine anstelle des Pflegegeldes zu geben, obwohl es auch hier üble Vernachlässigungsfälle gibt.
Es wird auch nicht gefordert, sämtlichen (katholischen) Internatschulen die staatlichen Gelder zu streichen, angesichts der erschreckend vielen Fälle von sexuellem Missbrauch und Misshandlungen, die jetzt ans Tageslicht kommen. Weder in Schulen, Sportvereinen, bei den Regensburger Domspatzen noch in Betreuungseinrichtungen sind Kinder und Jugendliche vor Übergriffen sicher. Aber hier ist lediglich ein Runder Tisch geplant.
Warum gibt es das massive Misstrauen nur beim Betreuungsgeld? – Ist es die ideologisch genährte Angst vor einem kleinen weiteren Schritt in Richtung Bezahlung der häuslichen Erziehung der eigenen Kinder, jenseits des Elterngeldes als Lohnersatz?
Überhaupt die beiden großen Kirchen, was ist dort alles aus dem Gleis geraten? Wieso beteiligt sich sogar eine kirchliche Einrichtung an der Verunglimpfung der Mütter, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen?
In einer Pressemitteilung vom vergangenen Dezember (siehe unten) sprach sich die Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Susanne Kahl-Passoth, gegen das Betreuungsgeld aus und verwendete dafür das Unwort des Jahres 2007: Herdprämie.
Gesa Ebert
Familienarbeit heute 1/2010
PRESSEMITTEILUNG DES DIAKONISCHEN WERKES BERLIN-BRANDENBURG-SCHLESISCHE OBERLAUSITZ
„Betreuungsgeld – Milliarden für -Rollenklischees und schlechtere Bildungschancen“ vom 7. Dez. 2009
Mit der im Koalitionsvertrag beschlossenen Einführung eines Betreuungsgeldes von monatlich 150 Euro ab 2013 für Familien, die ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause betreuen, werden verhängnisvolle bildungs-, arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Fehlanreize gesetzt.
Susanne Kahl-Passoth, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, nimmt dazu Stellung: „Ich bin entsetzt und empört darüber, dass es 2009 möglich ist, völlig überholte Rollenmuster zwischen Frauen und Männern durch eine Art „Herdprämie“ wieder zu stärken und Familien bzw. Frauen zu benachteiligen, die Familien- und Erwerbsarbeit vereinbaren wollen. Aber noch ärgerlicher ist es, dass durch das Betreuungsgeld vor allem Kinder aus benachteiligten Familien schlechtere Bildungschancen erhalten. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, denn für viele dieser Familien stellt das Betreuungsgeld tatsächlich einen sehr hohen Anreiz dar, ihre Kinder zu Hause zu behalten.“
Das Diakonische Werk setzt sich seit langem für die gleichen Bildungschancen für alle ein, ein Beispiel sind die Kita-Kampagnen in Berlin und Brandenburg. Alle Kinder sollen von Anfang an die Möglichkeit haben unabhängig vom Geldbeutel der Eltern eine bessere Bildung, eine bessere Integration und einen besseren Spracherwerb zu erhalten. Frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft und das trifft auf alle Kinder zu, nicht nur auf diejenigen aus benachteiligten Familien.
Die Diakoniedirektorin kommentiert die Begründung, ein Betreuungsgeld sei wegen der finanziellen Balance und Wahlfreiheit erforderlich, mit: „Das ist blanker Unfug. Es gibt keine echte Wahlfreiheit und keine finanzielle Balance. Vielleicht ist das in Bayern anders, aber z.B. in Berlin wünschen sich die Mütter und Väter heute beides: Familie und Beruf. Die durch die Finanzkrise angeschlagenen Kommunen sollten durch die Milliarden, die für die unzeitgemäße Familienpolitik ausgegeben werden sollen, unterstützt werden im Ausbau ihrer Krippen- und Kitaplätze und in der Verbesserung der Qualität der Betreuung.“
Die Diakonie lehnt darüber hinaus die „Idee“ der Bildungsgutscheine kategorisch ab. Das Betreuungsgeld ist grundsätzlich eine familien- und sozialpolitische Fehlentscheidung, jede weitere Überlegung, wer, wie, welche Leistung erhält und in welcher Form, sollte sofort eingestellt werden. Vielmehr wäre hier ein politischer Rückwärtsgang angezeigt.
Kontakt:
Christiane Lehmacher-Dubberke
Tel.: 030 82097 - 140
Mobil: 0173 - 60 333 22
Fax: 030 82097 - 105
eMail:
Lehmacher.C@dwbo.deUnser Mitglied Johannes Resch hat auf diese Pressemitteilung mit einem Brief an die Theologin Kahl-Passoth reagiert, den wir hier leicht gekürzt abdrucken. Er wurde am 14.12.2009 abgeschickt; eine Antwort gab es bis zur Drucklegung nicht. Eine Kopie ging an Landesbischof Markus Dröge.
SEHR GEEHRTE FRAU KAHL-PASSOTH,
in Bezug auf Ihre Äußerungen in der Verlautbarung des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg vom 7.12. 2009 bin ich entsetzt und empört, mit welcher Überheblichkeit Sie sich das Recht herausnehmen, Eltern zu bevormunden. Ihre Behauptungen, das geplante Betreuungsgeld setze „bildungs- arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Fehlanreize“ sehe ich durch keinerlei sachliche Begründungen gestützt.
Wenn Sie aber als Vertreterin einer kirchlich getragenen Institution solche Behauptungen aufstellen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst diese für sachlich begründet halten. Daher bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten (…):
Warum gebrauchen Sie den Begriff „Herdprämie“, der die oft aufopferungsvolle Arbeit von Millionen Eltern und besonders von Frauen diffamiert?
Wie kommen Sie zur Behauptung, Eltern, die Erwerbsarbeit und Kindererziehung vereinbaren wollen, würden durch das geplante Betreuungsgeld benachteiligt? Der Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes ist doch ca. 7-8-mal höher. Damit liegt doch zweifelsfrei auch bei Zahlung des Betreuungsgeldes im Gegenteil immer noch eine massive Bevorzugung dieser angeblich benachteiligten Eltern vor. (…)
Warum kritisieren Sie den (eventuellen) „Anreiz“ durch das Betreuungsgeld, die Kinder zu Hause zu betreuen? Der „Anreiz“, das Kind in eine Krippe zu geben, ist doch durch die um ein Vielfaches größere staatliche Finanzierung der Krippenkosten viel schwerwiegender.
Sie bezeichnen mit Recht frühkindliche Bildung als „eine Investition in die Zukunft“. Nur: Woraus schließen Sie, dass frühkindliche Bildung in der Krippe grundsätzlich besser erfolgt als bei Betreuung durch die Eltern? Meines Wissens gibt es keine seriösen Arbeiten, die in diese Richtung deuten, wobei ich schon aus beruflichen Gründen die diesbezügliche wissenschaftliche Literatur seit Jahrzehnten verfolge. (…)
Warum bezeichnen Sie die Behauptung, das Betreuungsgeld schaffe mehr finanzielle Balance als „blanken Unfug“, Es kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass ein Betreuungsgeld die Schieflage durch einseitige Bezahlung der Krippenbetreuung zumindest etwas ausgleicht.
Selbst wenn in Berlin eine Elternmehrheit sich Kinderkrippen wünscht, wird es auch in Berlin Eltern geben, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Warum ignorieren Sie das Recht dieser Eltern auf Gleichberechtigung?
Woher nehmen Sie sich das Recht zu beurteilen, was „zeitgerechte Familienpolitik“ ist? Was als „zeitgerecht“ zu betrachten ist, kann allein auf der Grundlage unseres Grundgesetzes beurteilt werden. Das Grundgesetz legt die Entscheidung über die Art der Kinderbetreuung im Regelfall in die Hände der Eltern. Eine Bevormundung durch staatliche oder kirchliche Autoritäten ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.
Warum sollen staatliche Milliarden nur dazu eingesetzt werden, die Qualität der Krippenerziehung zu fördern und nicht ebenso die Qualität der Betreuung durch die Eltern? (…)
Wie kommen Sie zur Behauptung, ein Betreuungsgeld setzte „verhängnisvolle gleichstellungspolitische Fehlanreize“? Es wäre doch zumindest eine geringe Anerkennung für geleistete Arbeit und würde so ein wenig mehr Gleichstellung für ihre eigenen Kinder erziehende Frauen und Männer schaffen.
Freilich ist mir bekannt, dass Ihre Behauptungen in gleicher oder ähnlicher Form von vielen politischen Gruppierungen vertreten werden. Aber es ist auch nichts Neues, dass auf politischer Ebene vielfältige Interessengruppen mit einseitigen Stellungnahmen, z. T. auch mit platten Lügen, ihre Interessen auf Kosten anderer durchzusetzen versuchen. Von einer kirchlichen Institution ist aber zu erwarten, dass sie sich weder zum Erfüllungsgehilfen lautstarker Interessengruppen macht noch die Interessen ihrer eigenen Beschäftigten über ihre eigentliche Aufgabe stellt.
Mir ist auch klar, dass eine Organisation wie das Diakonische Werk mit einer Minderheit von Familien zu tun hat, die bei ihrer Erziehungsaufgabe aus verschiedenen Gründen überfordert sind. Soweit es sich dabei um finanzielle Gründe handelt, brächte das Betreuungsgeld zumindest eine geringe Besserung. Wichtiger wäre freilich ein weiter gehender Abbau der sozialpolitisch verursachten Benachteiligung der Eltern. Ich verweise da nur auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Liegen andere Gründe für eine Überforderung der Eltern vor, gibt Art. 6, Abs. 2, Satz 2 GG dem Staat allerdings das Recht zum Eingreifen.
Sicher kann auch die Erziehung und Betreuung in Kinderkrippen eine gute (oder im Einzelfall sogar bessere) Lösung für ein Kind sein, vor allem wenn der Betreuungsschlüssel den Anforderungen der Bindungsforschung entspricht. Aber eine einseitige staatliche Finanzierung der Kinderkrippen zu Lasten der übrigen Familien ist nicht sachlich begründet und entspricht nicht unserem Grundgesetz. Welche Erziehung im Einzelfall richtig ist, hängt von vielen individuellen Bedingungen ab, deren Gewichtung in der Regel bei den Eltern besser aufgehoben ist als bei staatlicher oder kirchlicher Bevormundung. Deshalb müssen sie sich für das Modell ihrer Wahl entscheiden können, ohne erhebliche Nachteile erleiden zu müssen, wie das heute für Eltern gilt, die ihre Kinder selbst betreuen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Resch
Dr. Johannes Resch ist Arzt für Neurologie und -Psychiatrie und Arzt für Arbeitsmedizin sowie Gründungsmitglied unseres Verbandes und Vorsitzender der Bundesprogrammkommission der ödp (Ökologisch-Demokratische Partei)
Familienarbeit heute 1/2010